FAQ zum Transparenzregister

Durch den Wegfall der Mitteilungsfiktion zum 1.8.2021 ist das Transparenzregister ein Vollregister.
Das kann für Planungsbüros bedeuten, dass sie dem Transparenzregister nun alle Angaben aktiv mitteilen müssen, wobei aber Übergangsfristen gelten.

Auf bak.de sind grundsätzliche Antworten auf Fragen hier zusammengefasst: https://bak.de/politik-und-praxis/recht/transparenzregister/

Datum

6. Januar 2022