Erlass zur Änderung der EU-Schwellenwerte

Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre überprüft und auf Grundlage des Government Procurement Agreement an die Wechselkursentwicklung angepasst und sind ab 01.01.2022 bei allen EU-weiten Ausschreibungen anzuwenden.

In Anlage erhalten Sie dazu den Erlass des neuen Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Datum

21. Dezember 2021