Vorstand

Der Vorstand der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein wird „basisdemokratisch“ alle vier Jahre von den jeweils anwesenden Mitgliedern während der Kammerversammlung gewählt. Er besteht aus dem Präsidenten, dessen zwei Stellvertretern (Erster und Zweiter Vizepräsident) sowie zwei weiteren Mitgliedern.

Bis auf die wichtigen Zuständigkeiten, die der Kammerversammlung vorbehalten sind, entscheidet der Vorstand laufend während des Jahres hinsichtlich aller komplexen Kammeraufgaben. Für die jährliche Kammerversammlung werden zu entscheidenden Punkten entsprechend Beschlussempfehlungen vorbereitet.

Der Vorstand wird von der Kammerversammlung direkt gewählt. Aus dem Vorstand wird von der Kammerversammlung das Präsidium gewählt. Es besteht aus drei Kammermitgliedern, hiervon sind mindestens eines Architekt und eines Ingenieur. Das weitere Präsidiumsmitglied kann jeder Berufsgruppe angehören.

Der Präsident und die Vizepräsidenten werden von der Kammerversammlung aus den Mitgliedern des Präsidiums gewählt. Der Präsident kann jeder Berufsgruppe angehören.

Der Präsident und im Verhinderungsfall der Vertreter vertreten die Kammer gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich. Berufspolitisch werden die Architekten bzw. Beratenden Ingenieure jeweils vom ranghöchsten Präsidiumsmitglied vertreten. 

Bei weiterem inhaltlichen Interesse lesen Sie bitte unter der Rubrik „Recht“ die Organisationssatzung der AIK SH.

Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.

Unser Vorstand

Präsident

Jens Uwe Pörksen, freischaffender Architekt, Lübeck

Erster Vizepräsident

Axel Bluhm, Beratender Ingenieur, Lübeck

Zweiter Vizepräsident

Jochen Dohrenbusch, freischaffender Architekt, Kiel

Mitglieder des Vorstandes

Andreas Böhnert, Beratender Ingenieur, Neumünster
Sabine Franke, freischaffende Landschaftsarchitektin, Kiel

Beginn der Wahlperiode: 01. April 2022