Fristen elektronische Vergabe und elektronische Rechnungsstellung

Die Bundesingenieurkammer informiert:

Im Rahmen der elektronischen Beschaffung und Rechnungsstellung gibt es im nächsten Jahr bestimmte Fristen für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sowie für die Stellung elektronischer Rechnungen bei öffentlichen Aufträgen zu beachten.

Ab 27. November 2020 müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden. 

Die Bundesingenieurkammer hat mit beigefügter Information einen Überblick über die Änderungen im Bereich der elektronischen Vergabe und elektronischen Rechnungsstellung erstellt.

Diese ist auch auf unserer Internetseite unter https://bingk.de/blog/fristen-fuer-die-e-vergabe-oeffentlicher-auftraggeber/  abrufbar.

Datum

16. Dezember 2019