Musterarchitektenverträge
- Architektenvertrag für Gebäude
neu ab 09-2024 – mit und ohne Zielfindungsphase - Architekten-Vorplanungsvertrag (Neubau)
neu ab 09-2024 – mit und ohne Zielfindungsphase - Architekten-Vorplanungsvertrag
(Neubau-mit vorhandener Bausubstanz) - Architekten-Vorplanungsvertrag
(Umbau/Modernisierung) - Innenarchitektenvertrag
neu ab 09-2024 – mit und ohne Zielfindungsphase - Freianlagenvertrag
neu ab 09-2024– mit und ohne Zielfindungsphase - Vertrag für Landschaftsplanerische Leistungen – Grünordnungsplan –
- Stadtplanervertrag – Bebauungsplan
ab 09-2024 – ohne Zielfindungsphase
Hinweis: Nachfolgende Anlagen sind Bestandteile der jeweiligen Orientierungshilfe und werden automatisch mit übersandt.
- Anlagen Architektur
(Vereinbarung mitzuverarbeitende Bausubstanz, Ergänzungsvereinbarung, Abnahmeprotokoll) - Anlagen Innenarchitektur
(Vereinbarung mitzuverarbeitende Bausubstanz, Ergänzungsvereinbarung, Abnahmeprotokoll) - Anlagen Landschaftsarchitektur
(Vereinbarung mitzuverarbeitende Bausubstanz, Ergänzungsvereinbarung, Abnahmeprotokoll)
Musteringenieurverträge
Musteringenieurverträge können kostenlos bei der Bayerischen Ingenieurkammer am Bau unter folgendem Link abgerufen werden.
Ihre Ansprechpartner/innen
Kammermitglieder können die Orientierungshilfen, Praxishinweise bzw. Musterverträge, mit Ausnahme der Musteringenieurverträge, bei Frau Sprung in der Geschäftsstelle anfordern. Gerne senden wir Ihnen diese per E-Mail oder per Post zu.

