Denkmalschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein

Das Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz), vom 30. Dezember 2014, können Sie auf der Homepage des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport einsehen. Folgen Sie bitte nebenstehendem Link.

Weitere Informationen zu dem Gesetz und dem Denkmalrat finden Sie ebenfalls auf der Seite des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport unter dem zweiten Link.