Denkmalschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein

Der Bildungsausschuss hat am 4. Dezember 2014 über den Gesetzentwurf und Änderungsanträge der Fraktionen beraten.

In der Plenarsitzung am 12. Dezember 2014 hat der Landtag den Gesetzentwurf zum Schutz der Denkmale in der anliegenden geänderten Fassung beschlossen.