OLG München, Urteil vom 03.11.2015 – 9 U 2777/11: Mehrere gleichwertige Sanierungsvarianten: Vorschuss nur in Höhe der günstigeren Alternative!

  1. Vor Durchführung der Sanierung kann nur Zahlung der sicher mindestens anfallenden Mangelbeseitigungskosten verlangt werden.*)
  2. Gibt es mehrere etwa gleichwertige bauliche Sanierungsvarianten, kann nur die weniger Kosten verursachende zu Grunde gelegt werden.*)

Datum

7. Januar 2016