OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2017 – 16 U 153/16: Architektenvertrag ist kein Bauvertrag: Privater Bauherr kann widerrufen!

  1. Ein Architektenvertrag ist kein „Vertrag über den Bau von Gebäuden oder erhebliche Umbaumaßnahmen“.
  2. Ein zwischen einem privatem Bauherrn und einem Architekten außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Architektenvertrag kann vom Bauherrn innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.

Datum

4. Dezember 2017