Vergaberecht:
3) Wie sind Angebote auszulegen? Objektiv, aber im Zweifel bieterfreundlich!
- Als fehlende Preisangabe ist eine Auslassung oder eine Angabe mit unbestimmtem Bedeutungsgehalt zu werten.
- Die Auslegung eines Angebots hat auch zu berücksichtigen, dass ein Bieter den Zuschlag erhalten und deshalb im Zweifel ein ausschreibungskonformes Angebot abgeben will.
- Aus Sicht eines objektiven Dritten sind stets die richtigen Einzelzahlen und nicht eine fehlerhafte „Summe“ maßgeblich.
Datum
November 2012
Quelle
ibr-online