OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.06.2012 – 11 Verg 12/11, IBR 2012, 596 – Wie sind Angebote auszulegen? Objektiv, aber im Zweifel bieterfreundlich!

Vergaberecht:

3) Wie sind Angebote auszulegen? Objektiv, aber im Zweifel bieterfreundlich! 

  1. Als fehlende Preisangabe ist eine Auslassung oder eine Angabe mit unbestimmtem Bedeutungsgehalt zu werten.
  2. Die Auslegung eines Angebots hat auch zu berücksichtigen, dass ein Bieter den Zuschlag erhalten und deshalb im Zweifel ein ausschreibungskonformes Angebot abgeben will.
  3. Aus Sicht eines objektiven Dritten sind stets die richtigen Einzelzahlen und nicht eine fehlerhafte „Summe“ maßgeblich.

Datum

November 2012

Quelle

ibr-online