Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollen EU-weit die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen vereinheitlicht werden. Sie ist seit dem 24. Mai 2016 in Kraft, verpflichtend anzuwenden ist sie ab dem 25. Mai 2018. Als Verordnung gilt sie in den Mitgliedstaaten unmittelbar, d.h. eine Umsetzung in nationale Gesetze ist nicht erforderlich. Dadurch soll ein hohes Datenschutzniveau innerhalb der Europäischen Union sichergestellt und gleichzeitig einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Unter den Anwendungsbereich der DSGVO fallen alle Stellen, die Informationen verarbeiten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. “Identifizierbar”´ ist eine Person bereits dann, wenn sie direkt oder indirekt, vor allem mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder anderen besonderen Merkmalen identifiziert werden kann. Die abstrakte Möglichkeit der Identifizierbarkeit einer Person reicht hier schon aus. Da auch Ingenieurbüros Informationen unterschiedlichster Art verarbeiten, unterfallen grundsätzlich auch sie sowie ähnlich strukturierte Betriebe der DSGVO.

Die DSGVO sieht eine Reihe von Verhaltens- und Verfahrensvorschriften vor, die zwingend einzuhalten sind. Ansonsten können Bußgelder und andere Sanktionsmaßnahmen drohen. Um die Mitglieder der Ingenieurkammern rechtzeitig zu wappnen, hat die Datenschutz- und IT-Kanzlei HK2 Rechtsanwälte in Kooperation mit den Ingenieurkammern einen Überblick über die DSGVO entwickelt.

Darüberhinaus hat die Bundesarchitektenkammer mit den Länderarchitektenkammern ein Merkblatt und verschiedene Mustertexte erstellt.Die Muster können nicht pauschal und ungeprüft übernommen werden, stellen aber eine Grundlage für jedes Architekturbüro zur weiteren individuellen Bearbeitung dar.
Neben dem Merkblatt finden sich unter www.architektendatenschutz.de und www.DABonline.de/tag/datenschutz weitere umfangreiche Informationen zum neuen Datenschutzrecht.

Von der IT- und Datenschutzrechtskanzlei HK2 in Kooperation mit der Bundesingenieurkammer wurde ein Paket mit den wichtigsten DSGVO-Dokumenten für Ingenieurbüros zusammengestellt. Die Dokumente enthalten beispielhafte Voreintragungen, die die Anpassung an die konkrete Situation erleichtern. Wichtige Dokumente haben einen eigenen Erläuterungstext, der erklärt, wann das Dokument benötigt wird und die wichtigsten Aspekte darstellt. Abgerundet wird das Paket durch eine kurze Einführung in das Thema und vier Abrufvideos mit einer Einführung in die Dokumente. Hier finden Sie die genauen Inhalte des Paketes und auch das Bestellformular und als Ergänzung noch ein kurzes erläuterndes Papier.

Datum

20. März 2018