Vorteile der Kammermitgliedschaft

Kammermitgliedschaft – Was bedeutet das eigentlich?
Und welche Vorteile bringt sie mit sich?

Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein vertritt die Berufsstände der Architektinnen und  Architekten und der am Bau tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure. Wir setzen uns für ihre Bedürfnisse gegenüber Politik und Verwaltung ein (besonders auch im Verbund mit allen weiteren Länder- sowie den Bundeskammern – auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene), machen vielfältige Öffentlichkeitsarbeit, um für die Leistungen der Planerinnen und Planer zu werben, und wir kümmern uns um die Förderung der Baukultur und die Nachwuchswerbung auf ganz unterschiedliche Art und Weise.

Führung der Berufsbezeichnung: Nur die in den entsprechenden Listen eingetragenen Personen dürfen die geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“, Stadtplaner/in“ und „Beratende/r Ingenieur/in“ führen.

Qualitätssicherung: Die Kammer, insbesondere der Eintragungsausschuss, stellen sicher, dass nur qualifizierte Personen die Berufe ausüben. Die Kammer überwacht die Einhaltung der Berufspflichten zum Schutz der Öffentlichkeit. 

Mitbestimmung: Als Mitglied können Sie Einfluss nehmen, mitbestimmen, mitarbeiten an gesetzgeberischen Vorgängen und sind immer ganz nah dran an berufspolitischen Entwicklungen und Hintergründen. Sie können sich zudem in entscheidende Organe und Gremien wählen lassen und so Ihre berufsständische Selbstverwaltung mit Leben füllen, wie nur Sie als betroffene und involvierte Person mit Einblick in die Praxis es können!

Beratungs- und Serviceleistungen: Kammermitglieder erhalten kostenlose Erstberatung und Einschätzungen zu juristischen und existenzgründungsbezogenen Fragen.

Berufliche Absicherung: Die Pflichtmitgliedschaft ist mit der Mitgliedschaft in der berufsständischen Versorgung gekoppelt (die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein ist dem Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg angeschlossen), die Alters-, Berufs- und Hinterbliebenenversorgung sichert. Auch freiwillige Mitglieder können Mitglieder im Versorgungswerk werden, sich jedoch nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.

Fort- und Weiterbildung: Kammermitglieder erhalten deutliche Vergünstigungen auf Fort- und Weiterbildungsangebote. Listenzugehörige erhalten ebenfalls Vergünstigungen, jedoch nicht in dem Maße, wie Mitglieder (Pflicht- und freiwillige Mitglieder).

Teilnahme an Rahmenverträgen: Kammermitglieder profitieren von verschiedenen Rahmenverträgen. Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat bspw. einen Gruppenversicherungsvertrag für eine Krankenversicherung mit der DKV (Deutsche Krankenversicherung AG) abgeschlossen. Als Mitglieder der Kammer haben Sie die Möglichkeit, an diesem Gruppenversicherungsvertrag teilzunehmen.

Mitgliederzeitschrift: Kammermitglieder erhalten regelmäßig das Deutsche Architektenblatt bzw. das Deutsche Ingenieurblatt und können auch an dieser Stelle von zahlreichen digitalen Zusatzangeboten profitieren.

Ihre Ansprechpartner/innen

Frau Katrin Thümer
Frau Monika Röhlecke