- Die Abrechnung nach den Mindestsätzen der HOAI durch einen freien Mitarbeiter, der Architektenleistungen erbringt, ist auch bei einem vereinbarten Stundenhonorar gestattet und nicht treuwidrig.
- Die pauschale Behauptung des Auftraggebers, er selbst habe wiederum Honorarvereinbarungen unterhalb der Mindestsätze mit seinen Auftraggebern geschlossen, steht dem auch nicht entgegen.
Datum
22. Februar 2018
Quelle
Die Urteile können im Volltext bei der Geschäftsstelle angefordert werden.