OLG München, Urteil vom 17.07.2012 – 13 U 4106/11 Bau – Verjährungsbeginn im „hängen gebliebenen“ Architektenvertrag?

Verjährungsbeginn im „hängen gebliebenen“ Architektenvertrag?

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Planungsmängeln beginnt nicht erst, wenn die Abnahme erfolgt ist, sondern bereits dann, wenn Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Architektenvertrags nicht mehr in Betracht kommt. Von der Umgestaltung eines Architektenvertrags in ein Abwicklungsverhältnis kann nach einem aktuellen Urteil des OLG München ausgegangen werden, wenn Leistungen der Leistungsphase 9 nach § 15 Abs. 2 HOAI a.F. oder auch sonstige Erfüllungsleistungen nicht mehr möglich sind.

Datum

September 2012

Quelle

ibr-online