OLG München, Beschluss vom 13.03.2018 – 28 U 88/18 Bau: Bauleitender Architekt muss frei gegebene Zusatzleistung bezahlen!

Es existiert kein allgemeiner Rechtssatz, wonach bauüberwachende Architekten grundsätzlich nur als Vertreter des Bauherrn auftreten und nie im eigenen Namen handeln.

Datum

20. September 2018