OLG Koblenz, Beschluss vom 29.06.2015 – 10 U 1445/14: Architekt muss den Statiker nach Bewehrungsplänen und Zeichnungen fragen!

Erstellt der Statiker mittels eines MB-Programms auf einem Computer eine von diesem automatisch generierte statische Berechnung, die ein Architekt zwar zunächst nicht als Beispielsrechnung erkennen muss, so ist der Architekt im Anschluss hieran gehalten, nach den Bewehrungsplänen und Zeichnungen nachzufragen.*)

Datum

7. Januar 2016