OLG Jena, Urteil vom 30.06.2016 – 1 U 66/16: Ungeeigneten Beton verwendet: Leistung auch ohne Schadenssymptome mangelhaft!

Erfüllt eine Bodenplatte nicht die Anforderungen, die an eine Bodenplatte in dem betreffenden Baugebiet wegen betonaggressiven Grundwassers zu stellen sind, ist sie auch dann mangelhaft, wenn eine tatsächliche Schädigung (noch) nicht festgestellt werden kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn der verwendete Beton nicht die notwendigen Anforderungen erfüllt und es zu einer – jedenfalls temporären – Berührung des Grundwassers mit der Bodenplatte kommt.

Datum

1. September 2016

Quelle

ibr-online.de