OLG Jena, Urteil vom 27.07.2011 – 7 U 937/10; BGH, 09.08.2012 – VII ZR 181/11 (NZB zurückgewiesen) – Muss der Statiker ein Baugrundachten einholen (lassen)?

Architektenvertragsrecht

1) Muss der Statiker ein Baugrundachten einholen (lassen)?

Es ist nicht Sache des Statikers, sondern des Architekten, ein Baugrundachten einzuholen oder seitens des Bauherrn einholen zu lassen. Weicht der Statiker allerdings von den Werten des Baugrundgutachtens ab, obwohl kein anders lautendes Baugrundgutachten vorliegt und weist er nicht auf die Notwendigkeit eines solchen Gutachtens hin, haftet er dem Bauherrn dem OLG Jena zufolge auf Schadensersatz.

Datum

November 2012

Quelle

ibr-online