OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2016 – 24 U 10/14: Bauherr „haftet“ für Fehler im Bodengutachten!

  1. Planungsfehler eines Sonderfachmanns können im Verhältnis Bauherr/Architekt das Mitverschulden des Bauherrn begründen.
  2. Der Bauherr muss dem Architekten die außerhalb seiner spezifischen Fachkenntnisse liegenden Informationen stellen.

Datum

1. September 2016

Quelle

ibr-online.de