- Der Auftragnehmer kann der werkvertraglichen Verpflichtung zur Vorlage von Rapporten bzw. Stundenzetteln auch noch mit der Erteilung der Schlussrechnung Genüge tun, soweit darin die erforderlichen Angaben enthalten sind bzw. nachgeholt werden. Die unterbliebene Vorlage von vertraglich vereinbarten Rapporten führt ebenso wenig wie die unterbliebene Vorlage von Stundenzetteln ohne weiteres zum Verlust des Werklohnanspruchs. Jedoch muss der Auftragnehmer dann nachträglich alle notwendigen Angaben machen, die in den Rapporten bzw. Stundenzetteln hätten enthalten sein müssen, um den Vergütungsanspruch zu rechtfertigen.*)
- Grundsätzlich sind bei Rapporten bzw. Stundenzetteln zwecks hinreichender Prüfbarkeit für den Auftraggeber der genaue Zeitpunkt und Zeitraum der verrichteten Arbeiten anzugeben; daneben ist die Baustelle zu bezeichnen und die Leistung ist detailliert zu beschreiben. Darüber hinaus ist die Anzahl der geleisteten Stunden anzugeben, die namentlich zu erfassenden Arbeitskräften zuzuordnen sind, wenn sich daraus – abhängig von den Abrechnungsvereinbarungen im Einzelfall – ein unterschiedlicher Stundenlohn (für Hilfskräfte oder Gesellen bzw. Meister) ergibt.*)
- § 15 Abs. 5 VOB/B eröffnet bereits nach seinem ausdrücklichen Wortlaut nur dem Auftraggeber die Möglichkeit zu einem Verlangen, dass für die nachweisbar ausgeführten Leistungen eine Vergütung vereinbart wird, die nach der dort näher beschriebenen Maßgabe zu ermitteln ist. Dies folgt nach Sinn und Zweck von § 15 Abs. 5 VOB/B auch daraus, dass damit keinesfalls bezweckt wird, die prozessuale Beweislast zu verändern, zu beschränken bzw. zu verschieben, sondern § 15 Abs. 5 VOB/B allein dem Bestreben dient, im Vorfeld eine vertragliche Lösung zu suchen, um einen Prozess zu vermeiden.*)
- Kammer
- Vorstand
- Eintragungsausschuss
- Vertreter in Gremien außerhalb der AIK
- Hauptausschuss
- Schlichtungsausschuss
- Geschäftsstelle
- Ausschüsse des Hauptausschusses
- Finanzausschuss
- Zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer Ingenieurabschlüsse
- Berufsordnungsausschuss
- Sachverständigenausschuss
- Meldungen und Positionen
- Ehrenausschuss
- Mitglieder
- Eintragung & Mitgliedschaft
- Versorgungswerk
- Rahmenverträge
- Orientierungshilfen
- Existenzgründung
- Ehrenamt Login
- Fortbildungswesen
- Sachverständigenwesen
- Wettbewerb + Vergabe
- Baubehörden
- Architektenblatt + Ingenieurblatt
- Recht
- Stellenmarkt
- Literatur + Arbeitshilfen
- Digitalisierung + BIM
- Praktikumsbörse
- Baukultur
- Tag der Architektur und Ingenieurbaukunst
- Axel-Bundsen-Stiftung
- AAI Archiv
- Verein zur Förderung des AAI
- Architektur + X
- Aus der Praxis für die Praxis
- Architektur macht Schule
- Fortbildungen für Pädagogen und Didaktiker
- Kontakte zu anderen Kammern und Organisationen
- Projekte anderer Kammern und Organisationen
- Links und Literatur
- Weitere Initiativen
- Axel-Bundsen-Stiftung
- Berufsbilder
- Schüler-Ingenieurwettbewerb Junior.ING
- Aktionen zum Tag der Architektur
- Schüler-Fotowettbewerbe der AIK
- Mobiler Gestaltungsbeirat
- Aktuelles
- Bauherren
- Was leisten Architekten?
- Was leisten Beratende Ingenieure + Ingenieure?
- Was leisten Innenarchitekten?
- Was leisten Landschaftsarchitekten?
- Was leisten Stadtplaner?
- Sachverständige
- Prüfingenieure/ -Sachverständige
- Energieberater
- Schlichtung
- Wettbewerb + Vergabe
- Ideen für Bauherren
- Gesellschaftsverzeichnis
- Impressum
- Datenschutzerklärung