OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2012 – 21 U 150/09 – Bauvertrag: Keine Mängelansprüche trotz mangelhafter Leistung?

Architektenvertragsrecht

2) Bauvertrag: Keine Mängelansprüche trotz mangelhafter Leistung?

Weicht der Auftragnehmer von den vereinbarten planerischen Vorgaben ab, ist die Leistung auch dann mangelhaft, wenn keine Wert- oder Tauglichkeitsminderung vorliegt. Allein aufgrund der Beschaffenheitsabweichung liegt ein Mangel vor. Der Auftraggeber kann trotz einer bestehenden Abweichung zwischen erbrachter und geschuldeter Leistung keine Mängelrechte geltend machen, wenn die vom Auftragnehmer gewählte Ausführung aus fachlicher Sicht nicht zu beanstanden ist, sie weder optische noch bautechnische Nachteile hat und es dem Auftraggeber erkennbar nicht auf eine bestimmte, sondern (lediglich) auf eine geeignete Ausführungsart ankommt, so das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 03.07.2012

Datum

November 2012

Quelle

ibr-online