Vergaberecht
2) Keine Beschränkungen der Referenzenanzahl!
Eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt, ist dem OLG Düsseldorf zufolge vergaberechtswidrig. Die Vergabestelle hat bei Erhalt einer unzureichenden Referenz das Vergabeverfahren zurückzuversetzen, die Leistungsbeschreibung zu ändern, dies bekannt zu machen und neue Referenzen anzufordern.
Datum
November 2012
Quelle
ibr-online