OLG Celle, Urteil vom 20.07.2017 – 16 U 124/16: Bauherr muss mit „offenen Karten“ spielen

Wer einen Architekten aus Beratungsverschulden in Anspruch nehmen will, muss ihn auf sämtliche relevanten bekannten Umstände sowie auf erkennbare Fehlvorstellungen hinweisen.

Datum

22. Februar 2018

Quelle

Die Urteile können im Volltext bei der Geschäftsstelle angefordert werden.