- Der Anteil der auf einen Monat der vereinbarten Ausführungszeit bezogenen Vergütung für die Objektüberwachung stellt nach dem Wortlaut der RBBau-Klausel ausdrücklich den Höchstbetrag dar, der je Monat geltend gemacht werden kann.
- Die Klausel erlaubt dem Architekten keine pauschalierte Abrechnung im Sinne einer vereinfachten Darlegung eines Mehraufwands.
Datum
7. Januar 2016