Landgerichts Freiburg vom 06.05.2002, Az. 12 O 29/02: Ausschreibung von Architektenleistungen – unterhonorierte Mehrfachbeauftragungen

Nehmen Architekten ein Angebot an, das unter den in der HOAI festgesetzten Mindestsätzen liegt, liegt ein Verstoß gegen § 4 Abs. 2 HOAI (a. F.) und damit gegen zwingendes Preisrecht der HOAI vor.

Zudem wird dadurch der Wettbewerb der Architekten untereinander in unzulässiger, gegen § 1 UWG verstoßender Weise beeinflusst.

Derjenige haftet als Störer, der – auch ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden – an einem Wettbewerbsverstoß eines Dritten in der Weise beteiligt ist, dass er willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt.

Sachverhalt:

Eine Gemeinde beauftragt vier Architekten mit der Erstellung von Vorplanungsleistungen für den Neubau eines Bürgerhauses. Die zu erbringenden Leistungen sollten alle Vorplanungsleistungen sowie die Erstellung eines Modells umfassen. Jeder Teilnehmer erhält ein Pauschalhonorar in Höhe von DM 12.000,–, das allerdings erheblich unter den Mindestsätzen der HOAI liegt.

Hinweis:

Primär richten sich die Regeln der HOAI an Architekten/Ingenieure. § 4 Abs. 2 HOAI a. F. (§ 7 Abs. 3 HOAI n. F.). Die Mindestsätze der HOAI dürfen nur durch schriftliche Vereinbarung in Ausnahmefällen unterschritten werden. Damit weist diese Vorschrift eine wettbewerbsbezogene Schutzfunktion auf. Sie soll einen ruinösen Preiswettbewerb zwischen Architekten und Ingenieuren verhindern.

Die Inanspruchnahme eines Dritten als Störer setzt neben einem wettbewerbswidrigen Verhalten der Architekten/Ingenieure, zu dem der Störer beiträgt, stets auch die Verletzung zumutbarer Verhaltenspflichten, insbesondere von Prüfungspflichten voraus (vgl. OLG München, IBR 2004, S. 75). Dabei ist die Funktion und Aufgabenstellung der ausschreibenden Stelle, so der BGH, IBR 2003, S. 609, zu berücksichtigen. Damit wird der öffentliche Auftraggeber mit Recht stärker als ein nachfragender Unternehmer in die Pflicht genommen.

Datum

7. Januar 2013