Nachträge: Anspruch auf Abschlagszahlung auch ohne Einigung über die Höhe der Vergütung!
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch dann Abschlagszahlungen für eine vom Auftraggeber geforderte zusätzliche Leistung unter den Voraussetzungen des § 16 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B zu fordern, wenn eine Einigung über deren Vergütung nicht stattgefunden hat.*) BGH, Beschluss vom 24.05.2012 – VII ZR 34/11, IBR 2012, 441
Datum
September 2012
Quelle
ibr-online