Falsche Beratung über mögliche Fördermittel: Muss der Architekt haften?

OLG Celle
Urteil vom 27.02.2014 – 16 U 187/13

BGB §§ 611, 631

  1. Der Beratungsvertrag über eine bauliche energetische Sanierung eines Mehrfamilienhaus einschließlich der Beratung über Fördermittel kann ein Dienstvertrag sein.
  2. Der Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter bejahender Auskunft über eine Förderung richtet sich demnach auf das negative Interesse.
  3. Der finanzielle Aufwand zu Modernisierung muss sich nicht 1:1 in einer gleichartigen Steigerung des Verkehrswerts niederschlagen. Der Schaden kann deswegen nicht durch einen Vergleich des Verkehrswerts der Immobilie mit und ohne die Maßnahme zu energetischen Sanierung berechnet werden. Im Grundsatz ist davon auszugehen, dass die in Auftrag gegebenen Bauleistungen wertmäßig der Investition entsprechen.

OLG Celle, Urteil vom 27.02.2014 – 16 U 187/13, (nicht rechtskräftig)

Datum

5. Juni 2014

Quelle

www.ibr-online.de