Betrug bei Handelsregistereintragungen. Vorsicht vor vermeintlichen Rechnungen

Wer sein Unternehmen im Handelsregister eintragen lässt, muss sich vor unseriösen Angeboten in Acht nehmen. Eintragungen im Handelsregister erfolgen in Deutschland nur noch elektronisch. Die erfolgten Eintragungen werden nicht mehr in der Tageszeitung, sondern im Internet bekannt gemacht (www.handelsregisterbekanntmachungen.de). Den Umstand, dass diese Bekanntmachungen frei zugänglich sind, machen sich Bauernfänger zunutze.

Kaufleute oder Geschäftsführer von Kapital­gesellschaften erhalten nach der Eintragung im Handelsregister von verschiedensten Unternehmen Post, die aussieht wie eine Rechnung vom Handelsregister. In Wahrheit handelt es sich bei diesen Schreiben um Angebote, sein Unternehmen für viel Geld in eine obskure Datenbank eintragen zu lassen. In der Annahme, die „Rechnung“ beziehe sich auf die Handelsregistereintragung, wird das Schreiben häufig mit einem Buchungsstempel versehen und bezahlt. Ungewollt kommt dadurch ein Vertrag mit dem Unternehmen zustande, der sich fatalerweise auch noch jeweils um ein Jahr verlängert, wenn bis zu einem festgelegten Datum keine Kündigung erfolgt. Durch die Angabe von Aktenzeichen, Kassenzeichen, Zahlungsfristen oder auch durch die Verwendung des Landeswappens wird der Anschein erweckt, es handele sich um ein offizielles behördliches Schreiben. Verstärkt wird dieser Eindruck durch die Verwendung irreführender Firmennamen wie z. B. „Allgemeines Gewerberegister“, „BVA Bundesverlag Anzeiger Handelsregister“, „Deutsches Gewerberegister“ oder „Deutscher Handelsregisterverlag AG“. Notare warnen ihre Klienten vor übereilten Reaktionen auf die gemachten Angebote und weisen auf diese unseriösen Geschäftspraktiken hin. […]

Datum

18. Dezember 2013

Quelle

Schleswig-Holsteinische Notarkammer