Mängel und Schäden werden am Bau meist akribisch dokumentiert, nicht aber Baudetails, die in Ordnung sind. Dabei ist das für den Bau betreuenden Architekten genauso wichtig, so die Erfahrung der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Denn wenn Mängel auftreten, müssen immer auch die Objektüberwacher beweisen, dass sie ihren Pflichten nachgekommen sind und den Bau ordentlich überwacht haben.
Das können sie zum Beispiel durch das Führen eines Bautagebuches, in dem sie vor allem kritische Bauphasen in Text und Bild sorgsam dokumentieren. Hilfreich ist es auch, schwierige Baudetails, etwa Abdichtungen, Eckpunkte oder Durchdringungen zu dokumentieren, bevor sie beigefüllt oder verputzt werden. Dann kann der Objektüberwacher bei späteren Schäden schnell beweisen: Als er das Bauteil prüfte, war es in Ordnung.
Datum
22. April 2013
Nähere Informationen finden Sie unter www.arge-baurecht.com