ARGE-Baurecht: HOAI ist verbindliches Recht für Planer und Investoren

Die ARGE Baurecht weist darauf hin, dass die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verbindliches Recht ist.

Sie legt Mindesthonorare für Planer fest, die nur in Ausnahmenfällen unterschritten werden dürfen. Nach Erfahrungen der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) versuchen aber Auftraggeber immer wieder, Honorare unterhalb der Mindestsätze durchzusetzen. Oft begründen sie es ARGE-Baurecht: HOAI ist verbindliches Recht für Planer und Investoren mit langjähriger Verbundenheit zwischen Auftraggeber und Planer. Die ARGE Baurecht warnt vor solchen Deals: Weder der Investor noch der Planer hat hier die Wahl. Es gibt keine Vertragsfreiheit. Der Planer hat das Recht auf den von der HOAI vorgesehenen Satz und kann ihn jederzeit  einfordern. Er ist ebenso wie der Auftraggeber an die Vorgaben der HOAI gebunden.

Quelle

ingletter Nr. 4 vom 21. Februar 2012