Sehr geehrte Antragstellerin,
sehr geehrter Antragsteller,
Planerinnen und Planer üben Berufe mit hoher Sicherheitsrelevanz aus; ihre Tätigkeit ist dem Gemeinwohl in vielerlei Hinsicht verpflichtet. Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein führt dazu Listen und Verzeichnisse gemäß § 15 Architekten- und Ingenieurkammergesetz Schleswig-Holstein (ArchIngKG). Die Voraussetzungen für die Eintragung in eine der bei der Kammer geführten Listen ergeben sich aus dem Gesetz.
Die Berufsbezeichnungen „Architekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Stadtplaner/in“, „Beratende/r Ingenieur/in“ sind geschützte Berufsbezeichnungen, die nur geführt werden dürfen, sofern eine Eintragung in der entsprechenden Liste vorliegt – unabhängig von der Beschäftigungsart, ganz gleich, ob eine Person freischaffend, angestellt, beamtet oder baugewerblich tätig ist.
Grundsätzlich gilt: Alle freiberuflich Tätigen, die ihren Beruf ausschließlich eigenverantwortlich und unabhängig ausüben, sind Pflichtmitglieder der Kammer und auch Pflichtmitglieder im Versorgungswerk der Architekten (Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Versorgungswerks der Architektenkammer Baden-Württemberg, dem Schleswig-Holstein angegliedert ist; den Link finden Sie nebenstehend).
Alle in die bei der Kammer geführten Listen Eingetragenen, die angestellt, beamtet oder baugewerblich tätig sind, haben die Möglichkeit, der Kammer auch als freiwilliges Mitglied beizutreten.
Nicht freischaffend tätige Ingenieurinnen und Ingenieure, die die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 5 ArchIngKG erfüllen, können eine „Freiwillige Mitgliedschaft ohne Listenzugehörigkeit“ beantragen.
Personen, die nach Abschluss ihrer Hochschulausbildung eine für die Eintragung in eine Liste notwendige praktische Tätigkeit ausüben, können der Kammer als außerordentliches Mitglied beitreten, um Mitglied im Versorgungswerk der Architekten werden zu können.
Antragsunterlagen
Bitte beachten Sie zunächst das Merkblatt für Ihren Antrag auf Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste Schleswig-Holstein. Hier haben wir alle erforderlichen Informationen auf einen Blick zusammengestellt.
Die Hinweise zum Datenschutz gemäß DSGVO können Sie hier herunterladen und zu Ihren Unterlagen nehmen.
Bitte beachten Sie zunächst das Merkblatt für Ihren Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden und/oder bauvorlageberechtigten Ingenieure. Hier haben wir alle erforderlichen Informationen auf einen Blick zusammengestellt.
Die Hinweise zum Datenschutz gemäß DSGVO können Sie hier herunterladen und zu Ihren Unterlagen nehmen.
Bitte beachten Sie zunächst das Merkblatt für Ihren Antrag auf Eintragung in die Liste der von den bautechnischen Nachweisen befreiten Personen. Hier haben wir alle erforderlichen Informationen auf einen Blick zusammengestellt.
Die Hinweise zum Datenschutz gemäß DSGVO können Sie hier herunterladen und zu Ihren Unterlagen nehmen.
Bitte beachten Sie zunächst das Merkblatt für Ihren Antrag auf Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder ohne Listenzugehörigkeit. Hier haben wir alle erforderlichen Informationen auf einen Blick zusammengestellt.
Die Hinweise zum Datenschutz gemäß DSGVO können Sie hier herunterladen und zu Ihren Unterlagen nehmen.
Bitte beachten Sie zunächst das Merkblatt für Ihren Antrag auf Eintragung in die Liste der Partnerschaftsgesellschaften. Hier haben wir alle erforderlichen Informationen auf einen Blick zusammengestellt.
Die Hinweise zum Datenschutz gemäß DSGVO können Sie hier herunterladen und zu Ihren Unterlagen nehmen.
Bitte beachten Sie zunächst das Merkblatt für Ihren Antrag auf Eintragung in die Liste der Kapitalgesellschaften. Hier haben wir alle erforderlichen Informationen auf einen Blick zusammengestellt.
Die Hinweise zum Datenschutz gemäß DSGVO können Sie hier herunterladen und zu Ihren Unterlagen nehmen.
Bitte beachten Sie zunächst das Merkblatt für Ihre Beantragung der außerordentlichen (freiwilligen) Mitgliedschaft. Hier haben wir alle erforderlichen Informationen auf einen Blick zusammengestellt.
Die Hinweise zum Datenschutz gemäß DSGVO können Sie hier herunterladen und zu Ihren Unterlagen nehmen.
Bitte beachten Sie zunächst das Merkblatt für Ihre Beantragung der außerordentlichen (freiwilligen) Mitgliedschaft. Hier haben wir alle erforderlichen Informationen auf einen Blick zusammengestellt.
Die Hinweise zum Datenschutz gemäß DSGVO können Sie hier herunterladen und zu Ihren Unterlagen nehmen.
Bitte beachten Sie zunächst das Merkblatt für Ihre Beantragung der außerordentlichen (freiwilligen) Mitgliedschaft. Hier haben wir alle erforderlichen Informationen auf einen Blick zusammengestellt.
Die Hinweise zum Datenschutz gemäß DSGVO können Sie hier herunterladen und zu Ihren Unterlagen nehmen.
Ihre Ansprechpartner/innen
Wichtige Informationen auf einen Blick
Hinweise zu di.BAStAI
di.BAStAI steht für „digitale bundesweite Auskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern“. Es handelt sich dabei um eine Schnittstelle von 29 Planerkammern, die diese für die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens eingerichtet haben.
Beim Bauantrag ist zu prüfen, ob der Entwurfsverfasser geeignet und qualifiziert und damit zur Antragsstellung berechtigt ist. Maßgeblich für diese Prüfung der Bauvorlageberechtigung bzw. Prüfbefreiung sind die Berufsverzeichnisse und Listen der Architekten- und Ingenieurkammern. di.BAStAI erlaubt den unteren Bauaufsichtsbehörden, die Übereinstimmung der im Bauantrag angegebenen Mitgliedsnummer mit der Eintragung in den Kammerlisten schnell und kostenfrei digital zu überprüfen. Sie können so unkompliziert feststellen, ob ein Entwurfsverfasser geeignet ist, weil er kraft Eintragung bauvorlageberechtigt und/oder prüfbefreit ist. Sofern Ihre Eintragung/Ihre Eintragungen also mit einer Bauvorlageberechtigung und/oder einer Prüfbefreiung gemäß LBO SH verbunden ist/sind, können Bauämter mit Ihrer Sie zweifelsfrei identifizierenden Kammernummer Ihre Eintragung/en in di.BAStAI abrufen und überprüfen.

