Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (SHVgVO)

Die Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung – SHVgVO) wurde im Mai 2026 nochmals geändert und vereinfacht. Die Änderung trat am 16.05.2026 in Kraft und ist für alle Vergabeverfahren anzuwenden, die ab diesem Datum begonnen werden. Die Landesverordnung finden Sie in dem nebenstehenden Link.

Das Vergaberecht, auch als öffentliches Auftragswesen bezeichnet, umfasst alle Vorschriften und Regeln über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen. Alle Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage des Landes Schleswig-Holstein unter dem zweiten Link.