Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen (PPVO)

Diese Verordnung regelt Anerkennung, Tätigkeit und Vergütung der Prüfämter für Baustatik, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständige nach Bauordnungsrecht.

Den gesamten Inhalt der Verordnung finden Sie in der Anlage.

07.02.2024