Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige

Im Amtsblatt Schleswig-Holstein 2013, Ausgabe 4. November 2013, ist die Verwaltungsvorschrift „Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige“ veröffentlicht; Gl.Nr. 2130.96.

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