Die Neufassung des Ingenieurgesetzes wurde im GVOBl. Nr. 9, Ausgabe 30. Juni 2016, S. 392, bekannt gemacht.
Novelle des Ingenieurgesetzes des Landes Schleswig-Holstein
Änderungen:
- Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein wird Zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer Ingenieurabschlüsse.
- Umsetzung der Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABL. EU Nr. L 255 S. 22), zuletzt geändert am 20. November 2013 (ABL. EU Nr. L 354 S. 132).
- Forderungen an die geschützte Berufsbezeichnung wurden neu definiert.
- Zuständige Stelle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten i. S. des Ingenieurgesetzes des Landes Schleswig-Holstein ist der Vorstand der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.
01.07.2016