Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (IngG)

Die Neufassung des Ingenieurgesetzes wurde im GVOBl. Nr. 9, Ausgabe 30. Juni 2016, S. 392, bekannt gemacht.

Novelle des Ingenieurgesetzes des Landes Schleswig-Holstein 

Änderungen:

  • Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein wird Zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer Ingenieurabschlüsse.
  • Umsetzung der Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABL. EU Nr. L 255 S. 22), zuletzt geändert am 20. November 2013 (ABL. EU Nr. L 354 S. 132).
  • Forderungen an die geschützte Berufsbezeichnung wurden neu definiert.
  • Zuständige Stelle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten i. S. des Ingenieurgesetzes des Landes Schleswig-Holstein ist der Vorstand der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.

01.07.2016