Tag der Architektur
und Ingenieurbaukunst
Suche verbergen
Infobutton
Infobutton

Architekten- / Ingenieursuche

Mit der Architekten- und Ingenieurssuche können Namen und Kontaktdaten der bei der Kammer eingetragenen Personen abgefragt werden.
Infobutton

Volltextsuche

Die "Volltextsuche" durchsucht alle auf den Seiten der Kammer hinterlegten Dokumente und Seiten nach dem gesuchten Begriff.

aktuelle Auslobungen, Auszeichnungsverfahren und Preise

Otto-Borst-Preis 2024 für Stadterneuerung

Forum Stadt – Netzwerk historischer Städte e.V. lobt hiermit zum 10. Mal den Otto-Borst-Preis für Stadterneuerung aus. Er wird seit 2005 in jährlichem Wechsel mit dem Otto-Borst-Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses verliehen. Der Name des Preises erinnert an den Historiker Prof. Dr. Otto Borst (1924-2001), Gründer des Forum Stadt e.V. und Herausgeber der wissenschaftlichen Zeitschrift Forum Stadt.

In der Anlage erhalten Sie die ausführlichen Auslobungstext.

Bewerbungsfrist: 31.01.2024

 


 

Landespreis Baukultur Schleswig-Holstein 2022

Nach langer Zeit wird auch in Schleswig-Holstein wieder ein Landespreis für Baukultur ausgelobt! Die Architekten- und Ingenieurkammer hat sich in den vergangenen Jahren konsequent für die Wiederauflage eines Baukulturpreises eingesetzt, hat in zahlreichen Gesprächen immer wieder auf die Notwendigkeit einer solchen offiziellen Würdigung unserer Arbeit hingewiesen. Wir freuen uns sehr – nach umfangreichen Abstimmungen ist es soweit!

Der Landespreis für Baukultur Schleswig-Holstein wird für Leistungen mit einem besonderen baukulturellen Wert in Schleswig-Holstein vergeben. Prämiert werden insbesondere Projekte, die wegen zukunftsweisender und ganzheitlicher Ansätze vorbildlich und Beispiel für andere Vorhaben sind und der Öffentlichkeit die Bedeutung der Baukultur nahebringen. Anerkennung sollen dabei nicht nur die Bauwerke selbst, sondern auch die Menschen erfahren, die durch ihr Engagement und eine sozial-nachhaltige Prozesskultur bleibende baukulturelle Werte geschaffen haben. Einreichungen von Projekten sind in den fünf folgenden Kategorien möglich, in denen jeweils ein Preis sowie ggf. zusätzliche Auszeichnungen vergeben werden:

      1. Städtebau und Freiraum: Quartiere, Gärten, Parks, Außenräume, öffentliche Räume
      2. Öffentliche Gebäude: Kulturbauten, Bibliotheken, Museen, Bildungsbauten, Sportstätten, Kliniken
      3. Wohnen und Arbeiten: Büro-, Gewerbe- und Industriebau, Wohnungsbau
      4. Ingenieurbau:  Brücken, Wasserbau, Infrastruktur
      5. Planen und Teilhaben: Beteiligungsverfahren, Phase Null, innovative Ausschreibungen, Werkstattverfahren

Das diesjährige Schwerpunktthema lautet „Baukultur mit Weitblick – nachhaltig und klimagerecht bauen“. Es ist ein übergeordneter Hauptpreis vorgesehen, der eine Bewerbung auszeichnet, die dieses Merkmal in herausragender Weise erfüllt. Auslober ist das Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.

Alle weiteren Informationen zum Landespreis Baukultur Schleswig-Holstein und sämtliche Verfahrenshinweise (auch den Vordruck für den einzureichenden Projektsteckbrief) finden Sie auf den Internetseiten www.schleswig-holstein.de/baukulturpreis

Wir freuen uns auf zahlreiche Einreichungen und einen gelungenen Neustart des Baukulturpreises in unserem Bundesland; bitte nutzen Sie diese besondere Chance, die Arbeit der planenden Berufe einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren!


Das Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“

unterstützt Kommunen und Investoren bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten, so dass für viele Bedarfsgruppen angemessener Wohnraum realisiert werden kann. Es sollen an geeigneten Orten gemischte und attraktive Wohnquartiere entstehen, die sich durch besondere architektonische, städtebauliche und soziale Qualitäten auszeichnen und eine Siedlungsstruktur mit einer Bandbreite von Gebäudetypen anbieten.

 Was sind Ihre Vorteile
– Nicht rückzahlbarer Zuschuss
– Förderung der Erstellung eines leitbildbasierten umfassenden Bebauungskonzeptes

 Wer wird gefördert?
– Schleswig-Holsteinische Gemeinden
– Vorhabenträger, die sich mittels städtebaulichem Vertrag (§ 11 BauGB) zur Realisierung der Planung verpflichtet   
   oder im Rahmen einer Vorhaben- und Erschließungsplanung mit der Gemeinde einen Durchführungsvertrag nach
   § 12 Abs. 1 BauGB abschließen.

Was wird gefördert?
– Der Aufwand für die Erstellung eines leitbildbasierten umfassenden Bebauungskonzeptes, das zur Umsetzung
   geeignet und bestimmt ist.
– Dazu gehören die Vorbereitung und Erstellung eines Bebauungsplanes, eines Vorhaben- und Erschließungsplanes
   oder auf sonstige Weise verbindlichen Bebauungskonzeptes, der bzw. das die in der Anlage genannten
   Qualitätskriterien berücksichtigt.

Wie wird gefördert?
– Zuschuss in Höhe von bis zu 50.000 Euro
– Voraussetzung sind förderfähige Kosten in entsprechender Höhe

Was ist noch wichtig?
– Liegen mehr förderfähige Anträge vor als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erfolgt eine Auswahl der Vorhaben
   nach den in der Anlage genannten Kriterien.
– Eine rückwirkende Förderung für bereits begonnene Maßnahmen ist ausgeschlossen.
– Ein Maßnahmenbeginn ist anzunehmen, wenn zum Zwecke der Entwicklung eines Quartiers gezielt im Sinne der
   Richtlinie Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen wurden.
– Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann beantragt werden.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Der formlose Förderantrag ist an die IB.SH, Fleethörn 29-31, 24103 Kiel zu richten. Sie können auch die unter „Downloads“ zur Verfügung gestellten Muster nutzen.

Termine und Antragsfristen:
Einreichungsfristen: jeweils zum 01.04., 01.08., 01.12.
Diese Fristen sind Ausschlussfristen, später eingehende Anträge werden erst zum nächsten Termin berücksichtigt.

Hinweis: Aus gegebenem Anlass setzen wir bis auf Weiteres jegliche Fristen für die Einsendung der Anträge aus. Wir sorgen weiterhin dafür, dass über die Anträge zeitnah entschieden wird.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Sonderwebsite www.NPW.SH

Hier finden Interessierte alle Startinformationen zum Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ sowie langfristig zusätzlich eine Dokumentation der zertifizierten Projekte und des Wettbewerbes.

Ansprechpartner
Gerhard Petermann
Leiter Wohnquartiersentwicklung/Städtebauförderung
Telefon: 0431 9905-3315
Fax: 0431 9905-3241
E-Mail: gerhard.petermann@ib-sh.de

Christopher Hilmer
Telefon: 0431 9905-3641
Fax: 0431 9905-3241
E-Mail: christopher.hilmer@ib-sh.de


 

 

Wir verweisen an dieser Stelle insbesondere auf die Seiten der Bundesstiftung Baukultur, die eine Suche nach Baupreisen in den Rubriken

  • Architektur
  • Denkmalpflege
  • Ingenieurwesen
  • Landschaftsarchitektur
  • Stadtplanung
  • Innenarchitektur
  • Klima & Technik
  • Kunst & Design
  • Material & Detail

ermöglicht und dazu festhält: „Regelmäßig vergebene Preise, Auszeichnungen und Ehrungen im Bau- und Planungswesen sind wichtige Verfahren auf der Suche nach dem besseren Entwurf und dem besten Ergebnis. Die Zusammenstellung bildet die Vielfalt und den integrativen Kern von Baukultur ab. Das Netzwerkverzeichnis Preise der Baukultur ist Information über und Werbung für die Baukulturpreise in ihrer ganzen Vielfalt – bundesweit, landesweit, regional.“ Sie finden diese Suche unter www.bundesstiftung-baukultur.de/netzwerk/preise

 

Für die Inhalte auf den verlinkten Seiten ist der jeweilige Betreiber verantwortlich.