OLG München, Beschluss vom 13.03.2018 - 28 U 88/18 Bau: Bauleitender Architekt muss frei gegebene Zusatzleistung bezahlen!
Es existiert kein allgemeiner Rechtssatz, wonach bauüberwachende Architekten grundsätzlich nur als Vertreter des Bauherrn auftreten und nie im eigenen Namen handeln.
20.09.2018