Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen (PPVO)
Diese Verordnung regelt Anerkennung, Tätigkeit und Vergütung der Prüfämter für Baustatik, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständige nach Bauordnungsrecht
Den gesamten Inhalt der Verordnung finden Sie hier.
ÄNDERUNG DER PPVO
Änderungen und Ergänzungen:
- Prüfsachverständige für Brandschutz werden Prüfingenieure für Brandschutz und nehmen in ihrem Fachbereich bauaufsichtliche Prüfaufgaben nach der LBO oder Vorschriften aufgrund der LBO im Auftrage der Bauaufsichtsbehörde eigenverantwortlich wahr.
- Wenn Brandschutznachweise nicht von den Bauaufsichtsbehörden selbst geprüft werden, sind diese verpflichtet, sich bei der Prüfung des Brandschutznachweises einer Prüfingenieurin oder eines Prüfingenieurs für Brandschutz zu bedienen.