Satzung des Versorgungswerks
Das Versorgungswerk ist bei der Architektenkammer Baden-Württemberg eingerichtet und ist die berufsständische Versorgungseinrichtung der Architekten von Baden-Württemberg, der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein und der Hamburgischen Architektenkammer angehörenden Mitglieder. Die Satzung gibt den Aufbau des Versorgungswerkes, die Teilnehmerschaft sowie die Beitrags- und Versorgungsmodalitäten wieder.
Die Satzung des Versorgungswerks erhalten Sie hier als pdf-Dokument.