Orientierungshilfen

  • Architektenvertrag für Gebäude – neu ab 01-2021 – mit und ohne Zielfindungsphase
  • Architekten-Vorplanungsvertrag (Neubau) – neu ab 01-2021 – mit und ohne Zielfindungsphase
  • Architekten-Vorplanungsvertrag (Neubau-mit vorhandener Bausubstanz)
  • Architekten-Vorplanungsvertrag (Umbau/Modernisierung)
  • Innenarchitektenvertrag  – neu ab 01-2021 – mit und ohne Zielfindungsphase
  • Freianlagenvertrag  – neu ab 01-2021 – mit und ohne Zielfindungsphase
  • Vertrag für Landschaftsplanerische Leistungen – Grünordnungsplan –
  • Stadtplanervertrag – Bebauungsplan – ab 01-2021 – ohne Zielfindungsphase

Hinweis: Nachfolgende Anlagen sind Bestandteile der jeweiligen Orientierungshilfe und werden automatisch mit übersandt.

  • Anlagen Architektur (Vereinbarung mitzuverarbeitende Bausubstanz, Ergänzungsverein­barung, Abnahmeprotokoll)
  • Anlagen Innenarchitektur (Vereinbarung mitzuverarbeitende Bausubstanz, Ergänzungsvereinba­rung, Abnahmeprotokoll)
  • Anlagen Landschaftsarchitektur (Vereinbarung mitzuverarbeitende Bausubstanz, Ergänzungsvereinbarung, Abnahmeprotokoll)

 


Musteringenieurverträge können kostenlos bei der Bayerischen Ingenieurkammer am Bau unter folgendem Link abgerufen werden.


Weitere Orientierungshilfen:

  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsgemeinschaftsvertrag
  • Bautagebuch
  • Muster zur Umsetzung des Gesetzes der Verbraucherrechterichtlinie
  • Rahmenvertrag zur Freien Mitarbeit
  • GbR-Gesellschaftsvertrag
  • Vertrag zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (mit Anschreiben)
  • Vorsorge für den Todesfall
  • Auslobungsmuster für Wettbewerbe
  •  
  • Praxishinweis „Verbraucherverträge“
  • Praxishinweis „Abnahme von Architektenleistungen“
  • Praxishinweis „Neues Architektenvertragsrecht“
  • Praxishinweis „HOAI 2021“

Kammermitglieder können die Orientierungshilfen, Praxishinweise bzw. Musterverträge, mit Ausnahme der Musteringenieurverträge, bei Frau Sprung in der Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 0431-57065-24 oder per Email unter sprung@aik-sh.de angefordert werden. Gerne senden wir Ihnen diese per E-Mail oder per Post zu.