Orientierungshilfen
- Architektenvertrag für Gebäude – neu ab 01-2021 – mit und ohne Zielfindungsphase
- Architekten-Vorplanungsvertrag (Neubau) – neu ab 01-2021 – mit und ohne Zielfindungsphase
- Architekten-Vorplanungsvertrag (Neubau-mit vorhandener Bausubstanz)
- Architekten-Vorplanungsvertrag (Umbau/Modernisierung)
- Innenarchitektenvertrag – neu ab 01-2021 – mit und ohne Zielfindungsphase
- Freianlagenvertrag – neu ab 01-2021 – mit und ohne Zielfindungsphase
- Vertrag für Landschaftsplanerische Leistungen – Grünordnungsplan –
- Stadtplanervertrag – Bebauungsplan – ab 01-2021 – ohne Zielfindungsphase
Hinweis: Nachfolgende Anlagen sind Bestandteile der jeweiligen Orientierungshilfe und werden automatisch mit übersandt.
- Anlagen Architektur (Vereinbarung mitzuverarbeitende Bausubstanz, Ergänzungsvereinbarung, Abnahmeprotokoll)
- Anlagen Innenarchitektur (Vereinbarung mitzuverarbeitende Bausubstanz, Ergänzungsvereinbarung, Abnahmeprotokoll)
- Anlagen Landschaftsarchitektur (Vereinbarung mitzuverarbeitende Bausubstanz, Ergänzungsvereinbarung, Abnahmeprotokoll)
Musteringenieurverträge können kostenlos bei der Bayerischen Ingenieurkammer am Bau unter folgendem Link abgerufen werden.
Weitere Orientierungshilfen:
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsgemeinschaftsvertrag
- Bautagebuch
- Muster zur Umsetzung des Gesetzes der Verbraucherrechterichtlinie
- Rahmenvertrag zur Freien Mitarbeit
- GbR-Gesellschaftsvertrag
- Vertrag zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (mit Anschreiben)
- Vorsorge für den Todesfall
- Auslobungsmuster für Wettbewerbe
- Praxishinweis „Verbraucherverträge“
- Praxishinweis „Abnahme von Architektenleistungen“
- Praxishinweis „Neues Architektenvertragsrecht“
- Praxishinweis „HOAI 2021“
Kammermitglieder können die Orientierungshilfen, Praxishinweise bzw. Musterverträge, mit Ausnahme der Musteringenieurverträge, bei Frau Sprung in der Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 0431-57065-24 oder per Email unter sprung@aik-sh.de angefordert werden. Gerne senden wir Ihnen diese per E-Mail oder per Post zu.