Die Bundesförderung BEG im Kontext der Nachhaltigkeit - Von der Erstell- und Nutzungsphase bis zum Rückbau
Mittwoch 28. September 2022, 09.00 – 16.30 Uhr | Online
Referent: Dipl.-Ing. Steffen Horschler
Gebühr: 165,00 € für Mitglieder | 170,00 € für Listenzugehörige | 210,00 € für Gäste
Am 1.11.2020 ist das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ kurz GEG in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sollte der EU-Richtlinie entsprochen werden, welches das energetische Niveau eines „Niedrigstenergiegebäudes“ von den Mitgliedsstaaten fordert. Inzwischen ist im Dezember 2021 eine neue „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ veröffentlicht worden, der mehr denn je den Bestandsbau fokussiert.
Unter dem „Dach“ der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFAs zusammengeführt. Hier ergeben sich sowohl für Effizienzhausstandards im Altbau aber auch im Kontext mit Einzelmaßnahmen lukrative Fördermöglichkeiten. Insbesondere ist hier der Einsatz von Erneuerbaren Energien, speziell das neue EE-Pakt zu nennen.
Ergänzt wird dieses Paket für Nichtwohngebäude im Altbau und für Wohngebäude über das sogenannte Nachhaltigkeits-Paket, in dem es neben vielen anderen Nachhaltigkeitsaspekten auch um den mit der Herstellung der Materialien und die Abfallbehandlung und Entsorgung verbundenen Energieaufwand geht. Hieran lassen sich sehr gut grundsätzliche Fragen erörtern, was ein nachhaltiges Gebäude auszeichnet und ob es neben den energetisch (bewertbaren) auch nicht ohne weiteres objektivierbare Kriterien nachhaltiger Architektur gibt.
Folgende Aspekte werden unter anderem im Seminar behandelt:
– Zielsetzungen der Europäischen „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ vom
15.12.2022
– Energiesparrechtliche Anforderungen für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und zur geplanten Novelle zum Gebäudeenergiegesetz 2023, 2024
– Energetische Anforderungen für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
– Konkrete Beispiele und Nachweise für Nachweise gemäß den Nachhaltigkeitsverfahren
Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh-Verfahren) und dem Bewertungssystem nachhaltiges Bauen
(BNB-System für Nichtwohngebäude)
– QNG-Siegel für Wohn- und Nichtwohngebäude und deren konkrete Umsetzung
Organisatorisches:
Alle weiteren Informationen zur Teilnahme am Online-Seminar erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt in einer gesonderten E-Mail.
Den Code für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Energieaudit DIN 16247 (BAFA) erhalten Sie mit der Teilnahmebescheinigung.
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