Nachträge im Architektenhonorarrecht nach der HOAI und dem Bauvertragsrecht
Donnerstag, 11. Februar 2021 | 09.00 – 10.30 Uhr | Teil 1 | Online und
Donnerstag, 18. Februar 2021| 09.00 – 10.30 Uhr | Teil 2 |Online
Referent: Frank Zillmer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Kiel |
Gebühr: 85,00 € für Mitglieder | 90,00 € für Listenzugehörige | 105,00 € für Gäste |
Hinweis: Die beiden Teile bauen aufeinander auf und sind nur gemeinsam buchbar.
Endlich alle Honorarnachträge abrechnen!
Architekten und Ingenieure kennen es alle: Während der Baumaßnahmen hat der Auftraggeber neue Wünsche und es entstehen geänderte oder zusätzliche Leistungen. Auch kann der Bauherr dafür verantwortlich sein, dass sich Planungs- und Bauzeiten ändern.
In diesem Seminar erfahren Architekten und Ingenieure, wie sie diese nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthaltenden Tätigkeiten als Honorarnachträge geltend machen können. Der Bereich der Nachträge ist im Architektenrecht von HOAI 2021 und BGB unbefriedigend und unvollständig geregelt.
Sie erfahren hier, was sie vertraglich regeln können, um
- für längere Vertragslaufzeiten,
- zusätzliche oder
- geänderte Leistungen
auch ein zusätzliches oder höheres Honorar zu erhalten.
Für Architektenverträge und Ingenieurverträge gilt das Bauvertragsrecht 2018:
Bauverträge sowie Architekten- und Ingenieurverträge sind eine besondere Art von Werkverträgen. Hierbei sind unter anderem auch vertragstypische Pflichten, Anordnungsrechte des Auftraggebers (Bestellers) zur Änderung des Vertrages und Regeln für eine daraus resultierende Vergütungsanpassung eingeführt worden.
Außerdem gibt es ab dem 01.01.2021 eine neue HOAI.
Architekten und Ingenieure lernen, typische Nachtragssituationen zu erkennen:
- Geänderte Leistungen
- Zusätzliche Leistungen
- Einarbeitung in – und Überprüfung von – Planungen Dritter
- Unterbrechung der Vertragsdurchführung durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers
- Unterbrechung von Arbeiten in Bauabschnitten bei mehreren Gebäuden, die von einem Auftrag umfasst werden
- Grundleistungen oder besonders zu vergütende Besondere Leistungen
Architekten und Ingenieure erfahren, was sie zusätzlich vertraglich regeln sollten
- Zusatzhonorar Dokumentationspflichten
- Zusatzhonorar Kostenkontrolle
- Zusatzhonorar Terminplanung und –Kontrolle
Organisatorisches
Die Zugangsdaten zum Online-Seminar erhalten Sie vor dem Seminar via E-Mail.
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