Tag der Architektur
und Ingenieurbaukunst
Suche verbergen
Infobutton
Infobutton

Architekten- / Ingenieursuche

Mit der Architekten- und Ingenieurssuche können Namen und Kontaktdaten der bei der Kammer eingetragenen Personen abgefragt werden.
Infobutton

Volltextsuche

Die "Volltextsuche" durchsucht alle auf den Seiten der Kammer hinterlegten Dokumente und Seiten nach dem gesuchten Begriff.

Der professionelle Umgang mit dem Bauantrag in der Praxis

Donnerstag, 16.März 2023, 09.00 – 16.30 Uhr | Altes Stahlwerk, Neumünster

Referent: Günter Zuschlag, Kreisbaudirektor a.D. 

Gebühr:  170,00 €  für Mitglieder  |  175,00 €  für Listenzugehörige  |  220,00 €  für Gäste

 

Ziel der Veranstaltung ist die Anwender orientierte Erläuterung der Inhalte der Bauantragsformulare einschließlich der dazugehörigen Anlagen aus Sicht des Entwurfsverfassers und Aufstellers bautechnischer Nachweise.

Welches Verfahren kommt wann zum Tragen und wer übernimmt damit bestimmte Verantwortlichkeiten?  Worauf ist der Bauherr als Auftraggeber hinzuweisen und welche Verpflichtungen hat er zu beachten?

Die Planverfasser als Berater des Bauherrn tragen Sorge für eine professionelle Bearbeitung der Baugesuche einschließlich der Erarbeitung und Vorlage notwendiger Unterlagen zur beschleunigten Bearbeitung durch die Bauaufsichtsbehörden. Was kann hierzu vom Entwurfsverfasser und in welcher Form beigetragen werden?

Methodisch werden die einzelnen Themen durch Vortrag mit Diskussion und anhand praktischer Beispiele erläutert; auf einschlägige Rechtsprechung wird hingewiesen.

Inhalte:

  • Bauantragsformular und Entscheidung für das richtige Verfahren
    • Bauantragsverfahren
    • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
    • Genehmigungsfreistellung
  • Verfahrensweisen bei Abweichungen nach LBO und Ausnahmen und Befreiungen nach BauGB
  • Persönliche Angaben und Erklärungen der Aufsteller bautechnischer Nachweise und der Entwurfsverfasserin
  • Benennung der Bauleiterin
  • Erklärungen und Pflichten der Bauherrn
  • Bauvorlagen nach Bauvorlageverordnung
  • Vollständigkeit von Unterlagen
  • Prüfpflicht der Standsicherheitsnachweise
  • Baugenehmigung und Baubeginn
  • Bautechnische Nachweise
  • „Zusammenspiel“ zwischen Bauherrn und überwachungspflichtige Dritte
  • Voraussetzungen für die Nutzungsaufnahme,

Vorlage bestimmter Erklärungen von den Erstellern der bautechnischen

Nachweise bzw. den Fachplanern des Brandschutzkonzeptes

                 –      Einbindung der Gemeinde

     

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit: Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Landesbauordnung

 

Veranstaltungsort: 
Business Hotel Altes Stahlwerk
Rendsburger Str.81 
24537 Neumünster

www.altes-stahlwerk.com

 

 

 
zur Übersicht

Für die Inhalte auf den verlinkten Seiten ist der jeweilige Betreiber verantwortlich.