Fortbildungen Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Das komplette Seminarprogramm im PDF-Format für die zweite Jahreshälfte 2023 steht Ihnen in unterschiedlichen Varianten zum Download zur Verfügung:
Variante Nr. 1 (optimiert fürs Web)
Variante Nr. 2 (optimiert für den Druck auf DIN A3)
Variante Nr. 3 (optimiert für den Druck auf DIN A4)
Anmeldungen können direkt bei Frau Söhren unter: soehren@aik-sh.de erfolgen.
Anmeldeschluss ist jeweils 5 Werktage vor Beginn eines Seminars. Bitte beachten Sie, dass Sie erst ungefähr zwei Wochen vor dem jeweiligen Seminar von uns die Rechnung erhalten. Zuvor erhalten Sie eine Rückmeldung von uns, ob Sie für das angefragte Seminar gebucht sind oder ob bereits alle Plätze belegt sind.
Bitte geben Sie dabei immer unbedingt Ihren Anmeldestatus (Mitglied, Listenzugehöriger, Gast oder Studierend) an.
DSGVO
Hinweis zur Fortbildungspflicht
Sehr geehrte Kammermitglieder,
seit dem 01.01.2014 wird jährlich aus dem Kreise aller Mitglieder im März eine Stichprobenkontrolle im Hinblick auf die Einhaltung der Fortbildungspflicht nach § 3 Absatz Satz 2 Nr. 2 ArchIngKG i.V.m. der Fortbildungsordnung vom 21.11.2022 durchgeführt. Ich bitte Sie daher, bis spätestens Ende Februar jeden Jahres Ihre Fortbildungsnachweise, die mindestens 16 Unterrichtsstunden betragen müssen (1 UE = 45 min.), bei Frau Söhren unter soehren@aik-sh.de einzureichen.
Natascha Kamp
Geschäftsführerin