Die Baunutzungsverordnung - Schnittstelle zur Bauleitplanung und bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben
Montag, 24. Oktober 2022, 09.00 – 16.30 Uhr | Hotel Altes Stahlwerk, Neumünster
Referent: Günter Zuschlag, Kreisbaudirektor a.D.
Gebühr: 165,00 € für Mitglieder | 170,00 € für Listenzugehörige | 210,00 € für Gäste
Im Seminar werden die Grundlagen und die Anwendung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vermittelt, vor dem Hintergrund der Bedeutung für die Bauleitplanung, Objektplanung und das Baugenehmigungsverfahren. Vorgestellt werden die einzelnen Baugebiete mit ihrem strukturellen Aufbau und den Verflechtungen zum überplanten Bereich (§ 30 BauGB) und dem unbeplanten Bebauungszusammenhang (§ 34 BauGB).
Das Gebot der Rücksichtnahme für Vorhaben in Bebauungsplänen ist im § 15 BauNVO enthalten und dient letztlich der Feinsteuerung der Bauleitplanung. Wie stellt sich die Anwendung bei Bauvorhaben in der Praxis dar?
Das Maß der baulichen Nutzung und die Bauweise mit den überbaubaren Flächen sind ebenfalls wichtige Bestandteile und runden den Inhalt der BauNVO ab.
- Aufbau, Gliederung und System der BauNVO
- Sachlicher und zeitlicher Geltungsbereich der einzelnen Fassungen
- Funktion der BauNVO in der Bauleitplanung
- Struktureller Aufbau der Baugebiete
- Allgemein zulässige Nutzungen
- Urbane Baugebiete, Dörfliche Wohngebiete
- Ausnahmsweise zulässige Nutzungen i. V. mit § 31 Abs. 1 BauGB
- Störgrade, Schutzbedürftigkeit des Wohnens
- Gebot der Rücksichtnahme, § 15 BauNVO
- BauNVO und Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO (neu)
- Bedeutung der BauNVO für Vorhaben nach § 34 BauGB
- Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen
- Freiberufliche Nutzungen
- Ferienwohnungen
- Vergnügungsstätten
- Einzelhandelsbetriebe
- Maß der baulichen Nutzung
- Bauweise
- Überbaubare Grundstücksflächen
Bitte bringen Sie an Gesetzestexten die Baunutzungsverordnung, das Baugesetzbuch und die Landesbauordnung mit.
Veranstaltungsort:
Business Hotel Altes Stahlwerk
Rendsburger Str.81
24537 Neumünster
Organisatorisches:
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