Seminarreihe für Bauleiter Teil 4
Donnerstag, 25. März 2021 | 09.00 – ca. 10.30 Uhr | Teil 1 | Online und
Donnerstag, 01. April 2021| 09.00 – ca. 10.30 Uhr | Teil 2 |Online
Referent: Frank Zillmer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Kiel |
Gebühr: 80,00 € für Mitglieder | 85,00 € für Listenzugehörige | 105,00 € für Gäste |
Hinweis: Die beiden Termine (25.03. u. 01.04.2021) bauen aufeinander auf und sind nur gemeinsam buchbar.
Welche Leistungen muss der Architekt oder Ingenieur wann und wie erbringen?
Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten und Ingenieure, ist aber nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt. Es setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammen. Eine wichtige Grundlage bildet neben dem BGB die HOAI, die zum 1.1.2021 erheblich geändert wird.
In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Rechtsvorschriften, die für Architekten und Ingenieure von Bedeutung sind. Ergänzende vertragliche Regelungen sind aber unbedingt notwendig, um die nicht geregelten Problemstellungen zu klären und damit Streit zu vermeiden.
Seminarinhalt
- Grundlage für die inhaltlichen Festlegungen des Architektenvertrages:
- Akquise oder Vertrag?
- Welche Leistungen muss der Architekt wann und wie erbringen?
- HOAI – Architektenhonorarrecht nach dem Urteil des EuGH vom 4.7.2019 und der HOAI 2021
- Ist die HOAI bei öffentlichen Aufträgen noch anwendbar?
- Architektenhaftung bei Planungs- und Überwachungsfehlern
- Urheberrecht – auch in Zeiten des BIM
Organisatorisches
Die Zugangsdaten zum Online-Seminar erhalten Sie vor dem Seminar via E-Mail.