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Architekten- / Ingenieursuche

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Das Abstandsflächenrecht in der Landesbauordnung S-H und Verfahrensweisen bei Abweichungen

Dienstag, 23. Mai 2023, 09.00 – 16.30 Uhr | Hotel Altes Stahlwerk, Neumünster

Referent: Günter Zuschlag, Kreisbaudirektor a.D. 

Gebühr:  170,00 €  für Mitglieder  |  175,00 €  für Listenzugehörige  |  220,00 €  für Gäste

Die Abstandsregelungen in der LBO S-H sind ein zentraler Bestandteil des Bauordnungsrechts. Sie haben drittschützende Wirkung und vermitteln einerseits Rechtsansprüche und rechtliche Grenzen für den Bauherrn, sichern aber auch Rechtspositionen des Nachbarn. Die diesbezüglichen Wechselwirkungen sind in der Praxis von besonderer Bedeutung und fordern eine aktive Berücksichtigung hierzu ergangener Rechtsprechung. Das Erfordernis einer besonderen Sorgfalt stellt sich insbesondere bei der Anwendung einzelner „offen gestalteter“ Vorschriften.

Der Planverfasser hat bei der Anwendung bzw. Berücksichtigung entsprechender Regelungen  eine ganz besondere Verantwortung insbesondere gegenüber seinem Auftraggeber, da eine präventive Prüfung des Bauordnungsrechts und damit auch des Abstandsflächenrechts durch die Bauaufsichtsbehörde in der Genehmigungsfreistellung und dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht vorgesehen ist.

Im Seminar erfahren Sie, wie sich der Umgang bzw. das Erfordernis von Abstandsflächen im Zusammenhang mit bauplanungsrechtlichen Vorschriften darstellt.

Welche besonderen Aspekte bei der Berücksichtigung von Vorbauten kommen zum Tragen und welche Wohngebäude erfahren unter welchen Voraussetzungen eine besondere Abstandsflächen-begünstigung.

Ein immer wiederkehrendes Thema ist auch die Frage, wie bei Veränderungen und Nutzungsänderungen vorhandener Gebäude mit den Abstandsflächen umgegangen wird und dies rechtskonform und praxisorientiert.

Wie sind Abweichungssachverhalte rechtlich zu beurteilen und zu beantragen?

Methodisch werden die einzelnen Themen durch Vortrag mit Diskussion und anhand praktischer Beispiele erläutert; auf einschlägige Rechtsprechung wird hingewiesen.

Schutzziel und Schutzzweck

  • Belichtung, Besonnung, Belüftung
  • Brandschutz
  • Sicherung der Privatheit

 Abstandsflächenregelung

  • Lage und Bemessung
  • Planungsrechtlich vorgegebene Bauweisen
  • Überlagerung von Abstandsflächen
  • Bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen

 Maß der Abstandsflächen

  • Festsetzung von abweichenden Tiefen der Abstandsflächen durch die Gemeinde
  • Kriterien für Abstandsflächenermittlungen

 Sonderregelungen für untergeordnete Bauteile

  • Bauteile
  • Vorbauten

 Abstände

  • bei weich gedeckten Gebäuden
  • in Verbindung mit Brandwänden

 Sonderregelungen für Garagen und Nebenanlagen

 Gebäude und bauliche Anlagen in und ohne eigene   
 Abstandsflächen

Abstandsflächen und Nachbarschutz

 Abweichungen u.a. von Abstandsflächen

 

Veranstaltungsort: 
Business Hotel Altes Stahlwerk
Rendsburger Str.81 
24537 Neumünster

www.altes-stahlwerk.com

Organisatorisches:

Dieses Seminar ist ausgebucht.

 

 
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