Neue Schwellenwerte ab 01.01.2026

Im 2-Jahres-Turnus passt die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge an.
Am 23.10.2025 hat die EU-Kommission die neuen Schwellenwerte für den Zeitraum vom 1.1.2026 bis zum 31.12.2027 veröffentlicht. Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2026 leicht sinken.

Die ab Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 – 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 folgenden Schwellenwerte:

AnwendungsbereichBis 31.12.2025Ab 01.01.2026
Klassische Richtlinie (2014/24/EU)
Bauleistungen5.538.000 EUR5.404.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen
– zentrale Regierungsbehörden143.000 EUR140.000 EUR
– übrige öffentliche Auftraggeber221.000 EUR216.000 EUR
Konzessionen (2014/23/EU)
Konzessionen5.538.000 EUR5.404.000 EUR
Sektorenrichtlinie
(2014/25/EU)
Bauleistungen5.538.000 EUR5.404.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen443.000 EUR432.000 EUR

Die jeweilige Verordnung finden Sie unter den nachstehenden Verlinkungen:

Die Schwellenwerte gelten ohne nationale Umsatzsteuer.

Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger steht noch aus. Diese ist für einen verbindlichen Anwendungsbefehl ab dem 01.01.2026 jedoch nicht zwingend erforderlich. § 106 GWB verweist insoweit dynamisch auf die Regelungen der Richtlinie.