Der Ausschuss für Stadt- und Landschaftsplanung der Architekten- und Ingenieurkammer SH hat verschiedentlich über die Mehrkostenerstattung der X-Plan-konformen Plandarstellung berichtet. Die in Hamburg tätigen Kolleg:innen haben dazu eine Vereinbarung mit der Stadt Hamburg getroffen, die eine pauschale Vergütung von 5% des Honorars zur zur Begleichung des Mehraufwandes vorsah. Die AIK Schleswig-Holstein hatte unseren Kolleg:innen in Schleswig-Holstein empfohlen sich dieser Vereinbarung anzuschließen. Mit Ende 2024 ist diese Vereinbarung ausgelaufen.
Wie Sie vielleicht mitbekommen haben, sollte mit der ins Stocken geratenen BauGB-Novelle der X-Planung-Standard erstmals im BauGB verankert werden. Im Referatenentwurf hieß es hierzu im überarbeiteten § 1a BauGB: „Bei der Erstellung von Planunterlagen für Bauleitpläne und sonstige städtebauliche Satzungen verwenden die Gemeinden den Standard X-Planung gemäß dem Beschluss 2017/37 des IT-Planungsrats vom 5. Oktober 2017.“
Die in Hamburg tätigen Kolleg:innen und die Stadt Hamburg haben sich daher verständigt, die bisherige Vereinbarung unverändert zu verlängern. Wir empfehlen daher auch den in Schleswig-Holstein tätigen Kolleg:innen, die bisherige Handhabung beizubehalten.
gez.
Stefan Escosura
Ausschuss-Sprecher
Ausschuss Stadt- und Landschaftsplanung
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein