Mit dem Klimaschutzprogramm 2026 gibt die Bundesregierung einen strategischen Rahmen vor, u.a. für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Gesetzen (z. B. Gebäudeenergiegesetz) und Förderprogrammen (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude). Je nach Festlegung im Programm entscheidet sich zukünftig, welche energetischen Standards gelten, welche Investitionen gefördert werden, welche Nachweise erbracht werden müssen und wie schnell sich Bau- und Sanierungsprozesse verändern.
Den vollständigen Text finden Sie auf der BAK-Website veröffentlicht: https://bak.de/politik-und-praxis/klima-energie-und-ressourcen/klima/klimaschutz/
Direkter Download: https://bak.de/wp-content/uploads/2026/01/BAK-Stellungnahme_Klimaschutzprogramm-2026.pdf

