Indexzahl für anrechenbare Bauwerte nach der Baugebührenverordnung

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein informiert:

Die Bekanntmachung „Indexzahl für anrechenbare Bauwerte nach der Baugebührenverordnung“ vom 4. Februar 2026 ist am 4. März 2026 im Amtsblatt unter Nummer 2026/91 veröffentlicht worden.
 
https://verkuendungsportal.schleswig-holstein.de/home/amtsblatt/ab_veroeffentlichungen/2026/03-2026/2026-91?nn=6e94bca4-1fb2-4df2-9a67-56ebf9316edb